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Nutzungsbedingungen der EMOVADELTIN CARD für Firmenkunden

Stand: 24.07.2024

1. Gegenstand der Vereinbarung

1.1

Der Kunde und die DS EMOVA GmbH, Daimlerstraße 2, 85748 Garching bei München („EMOVA“) vereinbaren die Nutzung der EMOVA DELTIN CARD zum Zwecke der bargeldlosen Bezahlung aller angebotenen Produkte und Dienstleistungen an allen Deltin Tankstellen, den Tankstellen des Tank-Netz Deutschland und an den Ladestationen für Elektrofahrzeuge des Netzwerk-Verbundes der smartlab Innovationsgesellschaft mbH. 

1.2

Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich und nur soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB handelt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Inhalt der Vertragsbeziehung, es sei denn, EMOVA hat der Geltung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen ausdrücklich zugestimmt.

2. EMOVA DELTIN CARD

2.1

Im Rahmen der Bestellung ist vom Kunden die Anzahl der gewünschten EMOVA DELTIN CARD und das voraussichtliche Tankvolumen anzugeben.

2.2

Die EMOVA DELTIN CARD verbleibt im Eigentum von EMOVA.

3. Nutzungsumfang

3.1

Mit der EMOVA DELTIN CARD kann der Kunde alle angebotenen Produkte und Dienstleistungen (dies gilt nicht für Süßwaren und Shopartikel) an allen Deltin Tankstellen, den Tankstellen des Tank-Netz Deutschland und an den Ladestationen für Elektrofahrzeuge des Netzwerk-Verbundes der smartlab Innovationsgesellschaft mbH. 

3.2

Eine Einschränkung der freigegebenen Produkte und Dienstleistungen kann auf Wunsch des Kunden erfolgen.

4. Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten

4.1

Der Kunde hat die EMOVA DELTIN CARD nach Erhalt mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, zu nutzen und zu behandeln.

4.2

Der Kunde hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten oder sonstiges Verhalten durch Personen, denen er die EMOVA DELTIN CARD überlassen hat, zu vertreten.

4.3

Die für die Nutzung der EMOVA DELTIN CARD erforderliche PIN ist vertraulich zu behandeln und es ist sicherzustellen, dass diese nur an berechtigte Dritte weitergegeben wird. Die PIN darf nicht zusammen mit der EMOVA DELTIN CARD aufbewahrt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder derjenige, dem die EMOVA DELTIN CARD und die PIN überlassen werden, bei deren Verwendung alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen der PIN durch Unbefugte zu verhindern.

4.4

Der Kunde ist verpflichtet, jeden Diebstahl, Verlust oder jedes sonstige Abhandenkommen sowie jede missbräuchliche Nutzung der EMOVA DELTIN CARD oder das Bekanntwerden der PIN unverzüglich in Gestalt einer Sperrmeldung gegenüber der EMOVA anzuzeigen und eine Sperrung der EMOVA DELTIN CARD zu veranlassen Die Mitteilung hat unter der Telefonnummer 02204/985198 oder unter der Mailadresse tanken@emova.de zu erfolgen.

4.5

EMOVA ist bei einem Verlust oder Diebstahl oder durch konkrete Tatsachen belegten Verdacht einer unautorisierten oder missbräuchlichen Nutzung der EMOVA DELTIN CARD zur unverzüglichen Sperrung berechtigt.

4.6

Bei missbräuchlicher Nutzung oder Diebstahl der EMOVA DELTIN CARD hat der Kunde unverzüglich bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1

Die aktuellen Preise und Konditionen aller angebotenen Produkte und Dienstleistungen finden sich unter https://www.emova.de/geschaeftskunden/fahrstrom

5.2

Die vom Kunden innerhalb eines Kalendermonats bezogenen Produkte und Dienstleistungen werden jeweils zum 15. und zum letzten Tag eines jeden Kalendermonats abgerechnet. Zu diesem Zweck erteilt der Kunde EMOVA ein SEPA Firmenlastschriftmandat. Für Deckung auf dem angegebenen Konto hat der Kunde stets Sorge zu tragen. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf maximal einen Geschäftstag verkürzt.

5.3

Der Kunde hat die Rechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und Beanstandungen unter Angabe aller beanstandeten Daten und Gründe EMOVA in Textform, unter Beifügung aller Nachweise, spätestens einen Monat nach Rechnungserhalt anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Rechnungsbetrag als genehmigt, es sei denn, die Rechnungsprüfung ist dem Kunden ohne Verschulden unmöglich gewesen. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch eine solche Anzeige nicht gehemmt.

5.4

Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Wird mit dem Kunde ein Rechnungsversand auf dem Postweg vereinbart, werden hierfür pro Rechnung 2,50 EUR berechnet.

6. Haftung bei Verlust oder missbräuchlicher Verwendung

6.1

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde EMOVA über den Diebstahl oder den Verlust der EMOVA DELTIN CARD informiert hat, haftet der Kunde für alle durch den Missbrauch der EMOVA DELTIN CARD entstandenen Schäden, soweit er nicht alle ihm obliegenden Pflichten nach dieser Nutzungsvereinbarung in zumutbarer Art und Weise erfüllt hat. Der Nachweis für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten obliegt dem Kunden.

6.2

Die Pflichten erfüllt der Kunde insbesondere nicht, wenn er

  • die EMOVA DELTIN CARD nicht sorgfältig aufbewahrt,
  • die PIN auf der EMOVA DELTIN CARD vermerkt oder in sonstiger Weise unmittelbar mit ihr verbindet oder verwahrt,
  • die EMOVA DELTIN CARD und/oder die PIN unbefugt an Dritte weitergibt, 
  • einen Diebstahl oder Verlust nicht unverzüglich mitteilt.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1

Diese Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

7.2

Die Nutzungsvereinbarung kann sowohl durch den Kunden als auch durch EMOVA mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. 

7.3

Mit Rückgabe aller aktiven EMOVA DELTIN CARD durch den Kunden gilt die geschlossene Vereinbarung als gekündigt. 

7.4

Die Nutzungsvereinbarung kann ebenso aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der jeweils geschuldeten Monatsvergütung 1 Monat in Verzug ist oder das in Ziffer 5.2 genannte SEPA Firmenlastschriftmandat widerruft, wenn er nicht mit dem Widerruf ein entsprechend neues SEPA Firmenlastschriftmandat für eine andere Bank/Sparkasse erteilt.

7.5

Nach Beendung der Nutzungsvereinbarung ist die ausgegebene EMOVA DELTIN CARD unverzüglich an EMOVA zurückzugeben.

8. Haftung

8.1

EMOVA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2

Für einfache Fahrlässigkeit haftet EMOVA – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

8.3

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

8.4

Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

8.5

Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von EMOVA.

9. Schadensersatz

Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche einschließlich Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr, soweit nicht durch Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorgesehen ist. Für Schadensersatzansprüche, die nicht auf Mängeln beruhen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1

EMOVA verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Diesbezüglich wird auf die unter https://www.emova.de/datenschutz bereitgestellte Datenschutzerklärung verwiesen.

10.2

EMOVA und der Kunde sind verpflichtet, sämtliche in Zusammenhang mit der Durchführung dieser Nutzungsvereinbarung stehenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

11. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

11.1

Der Kunde darf Ansprüche gegen EMOVA nur nach schriftlicher Zustimmung abtreten.

11.2

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht uneingeschränkt, soweit seine aufgerechnete Forderung mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft ist.

12. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt auch für die Vereinbarung über die Abänderung der Schriftform.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1

Die Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Nutzungsbedingungen ergebenen Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von EMOVA.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.