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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für den Kauf und Installation einer Wallbox sowie den Kauf einer Mini-Solaranlage für Verbraucher

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, zu denen die Kundin oder der Kunde (im folgenden Kunde) von DS EMOVA GmbH, Garching (im folgenden DS EMOVA) eine Wallbox bis zu 22 kW erwirbt und diese bei ihm installiert wird sowie den Erwerb einer Mini-Solaranlage. Unter Mini-Solaranlage (auch Balkonkraftwerk genannt) verstehen sich Solaranlagen mit einem Wechselrichter bis zu 600 W Netzeinspeisung.

Unter I. werden die allgemeinen Bedingungen, die für alle Leistungen gelten erfasst und unter II. bis V. die Regelungen für den Kauf und die einzelnen Gewerke.

Allgemeine Regelungen
1. Vertragsschluss

Der Kunde kann bei DS EMOVA schriftlich, telefonisch oder über das Internet (www.emova.de) oder über sonstige elektronische Übertragungswege eine Wallbox oder eine Mini-Solaranlage käuflich erwerben und DS EMOVA beauftragen, dieselbe zu installieren. Der Vertrag wird mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung von DS EMOVA in Textform wirksam.

2. Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt


Der Kunde zahlt als Gegenleistung den für diesen Vertrag vereinbarten Preis.

Zahlung werden mittels SEPA-Lastschriftmandat, in Vorkasse oder auf Rechnung erbracht.

Der Preis schließt anfallende Lieferkosten ein.

Die Lieferung der Ware erfolgt über einen von DS EMOVA auszuwählenden Dritten. Für den Fall der Installation erfolgt dieselbe durch einen von DS EMOVA auszuwählenden Subunternehmer.

Für den Kauf der Wallbox oder der Mini-Solaranlage gilt, dass das Eigentum für diese erst mit der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises nebst den Kosten für die Installation auf den Kunden übergeht. Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von DS EMOVA in keiner Weise zu verletzen und bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen. Gleiches gilt für die Vermietung oder Verleihung der Ware.

3. Gewährleistung


In Bezug auf den Kauf von Gegenständen (II. Wallbox und V. Mini-Solaranlage) gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung gem. § 433 ff. BGB. Soweit die gelieferte Ware nicht den

  • subjektiven Anforderungen entspricht, d.h. nicht die zwischen dem Kunden und DS EMOVA vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, wie z.B. Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird,
  • objektiven Anforderungen entspricht, d.h. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und/oder der öffentlichen Äußerungen, die von DS EMOVA oder einem Erfüllungsgehilfen in der Vertragskette oder in dessen Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, oder nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das EMOVA dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, oder nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann, oder
  • Montageanforderungen entspricht (sofern eine Montage durchzuführen ist),

so ist DS EMOVA zur Nacherfüllung verpflichtet.
In den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von DS EMOVA ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Absatzes dar. Gleiches gilt, wenn DS EMOVA mit dem Kunden ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart hat.

Die Nacherfüllungspflicht trifft DS EMOVA nicht, wenn DS EMOVA aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei muss der Kunde die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferner muss der Kunde DS EMOVA eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat DS EMOVA die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

4. Haftung

DS EMOVA haftet für einen Schaden bzw. Schäden des Kunden lediglich, soweit der Schaden bzw. die Schäden auf eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DS EMOVA selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von DS EMOVA auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtung gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

Eine darüber hinausgehende Haftung von DS EMOVA auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und der Haftung aus Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.

Die Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für von DS EMOVA eingesetzte Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer.

5. Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde die Ware in Besitz genommen hat. Der Widerruf ist bereits vor Fristbeginn möglich.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde DS EMOVA (DS EMOVA GmbH | Daimlerstraße 2 | 85748 Garching bei München | T +49 (0)89 8719-0 | einfach@emova.de) mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann für den Widerruf auch das auf www.emova.de vorgehaltene Widerrufsformular nutzen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

6. Datenschutz

DS EMOVA sowie eingeschaltete Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 b, Art. 14 DS-GVO bei Wirtschaftsauskunfteien bonitätsrelevante Daten über den Kunden abfragen, wenn dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch uns eine Vorleistung erbracht werden soll und dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko besteht.

DS EMOVA sowie eingeschaltete Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 f, IV, Art.13 DS-GVO die personenbezogenen Daten des Kunden erheben und an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln, wenn eine Vertragsverletzung seitens des Kunden vorliegt und keine schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen.

Nach Art. 15, 16, 17, 18, 20 DS-GVO kann der Kunde Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten sowie die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragung dieser verlangen, insbesondere wenn diese unzutreffend sind oder kein berechtigtes Interesse unsererseits mehr besteht. Er kann nach Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen.

7. Sonstige Bestimmungen

DS EMOVA kann zur Erfüllung der Leistung dieses Vertrages Dritte beauftragen (Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen).
DS EMOVA nimmt an keinem Verbraucher- Streitbeilegungsverfahren teil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Änderungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile bedürfen der Textform sowie einer Auftragsbestätigung durch DS EMOVA. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

Kauf einer Wallbox
1. Vertragsgegenstand

Der Kunde schließt ein Kaufvertrag mit DS EMOVA über eine Wallbox (gegebenenfalls inklusive Zubehör), deren Dimensionen und technische Merkmale sich aus dem Auftrag des Kunden ergeben. Für Angaben des Kunden, die sich nicht aus dem Internetangebot ergeben, übernimmt DE EMOVA keine Gewähr.

2. Gewährleistung

Es gelten die unter I. genannten Bedingungen zur Mängelhaftung.

Vorprüfung zur Installation
1.Vertragsgegenstand

DS EMOVA erbringt auf Antrag des Kunden eine Beratungsleistung sowie eine Prüfung dahingehend, ob die Hausverteilung des Kunden für die Installation einer Wallbox geeignet ist und dem Stand der Technik und Vorschriften genügt. DS EMOVA prüft, ob die technischen Voraussetzungen (VDE minus AR -4100 (Stand April 2019) sowie den technischen Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers) vorliegen, da mit der Integration einer Wallbox eine Nutzungsänderung einhergeht. DS EMOVA kann sich diesbezüglich dritter Subunternehmer bedienen.

2. Leistungsumfang

Die Vorprüfung zur Installation der Wallbox besteht konkret daraus, dass geprüft wird,

  • ob die Abmessungen des Zählerschrankes, -platzes und -feldes auf dem heute gültigen Stand der Technik und Vorschriften gemäß VDE-AR-N 4100 und TAB ist,
  • ob genügend Platz für die vertragsnotwendigen Bauteile (Fehlerstromschutzschalter, sowie ein Leitungsschutzschalter) vorhanden ist,
  • ob bereits ein Überspannungsschutz vorhanden ist oder ob genügend Platz ist, um diesen nachzurüsten,
  • wie eine Kabelführung, sowie ein Kabelweg zum geplanten Ort der Wallbox umgesetzt werden kann, sowie welche Kabellänge benötigt wird,
  • ob der gewünschte Standort für die Wallbox sinnvoll und technisch umsetzbar ist,
  • ob in der Hausverteilung genügend Leistung für die Wallbox zur Verfügung stünde (Prüfung, ob bereits große Verbraucher im Haus angeschlossen sind),
  • welche standort- und gebäudespezifischen Besonderheiten vorliegen,
  • ob am gewünschten Aufstellungsort ein entsprechender LAN-Anschluss oder WLAN-Empfang besteht,
  • ob abgesehen von der vorhandenen elektrischen Installation weiterer Installationsaufwand notwendig ist,
  • Zudem wird die Bestimmung des Netztyps vorgenommen.

Nach der Vorprüfung wird der Kunde eine Information von DS EMOVA erhalten, ob und welche Vorbereitungsmaßnahmen bzw. Veränderungen an der Hausverteilung zur Installation und späteren Inbetriebnahme der Wallbox notwendig sind. Über solche Maßnahmen (Ertüchtigungsmaßnahmen) erhält der Kunde ein Angebot von DS EMOVA, das in dem Angebot zur Installation der Wallbox enthalten ist.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem hat der Kunde DS EMOVA und deren Erfüllungsgehilfen zum Ausführungstermin die notwendigen Zutrittsrechte und Zutrittsmöglichkeiten einzuräumen.

Installation der Wallbox
1. Voraussetzungen

Voraussetzung für die Installation der Wallbox ist, dass der Kunde von DS EMOVA eine Wallbox erworben hat, die auf eine Ladeleistung von 22 KW begrenzt wird und die Vorprüfung (III.) stattgefunden hat.

2. Leistungsumfang

Vor Durchführung der Vorbereitungsmaßnahmen sowie der Installation und Inbetriebnahme einer Wallbox, wird DS EMOVA eine Mitteilung an den zuständigen Verteilnetzbetreiber gemäß § 19 Abs. 2 NAV vornehmen, dass eine Ladeeinrichtung mit weniger als 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung in Betrieb genommen wird.

Nach dieser Mitteilung führt DS EMOVA eventuell sich aus der Vorprüfung ergebende Maßnahmen (Ertüchtigungsmaßnahmen) aus sowie die Installation der von DS EMOVA erworbenen Wallbox sowie die Inbetriebnahme derselben und wird den Kunden in die Bedienung der Wallbox einweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem hat er DS EMOVA und deren Erfüllungsgehilfen zum Ausführungstermin die notwendigen Zutrittsrechte und Zutrittsmöglichkeiten einzuräumen bzw. bereit zu stellen.

4. Abnahme

Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach vollständiger Erbringung der Leistung gemäß Ziffer IV. 2..
Es wird über die Abnahme ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.
Wird die Abnahme aufgrund nicht vertragsgemäß erfolgter Leistung zu Recht verweigert, ist DS EMOVA verpflichtet, eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen bzw. die Mängel zu beseitigen. DS EMOVA wird den dafür notwendigen Zeitrahmen mitteilen. Nach Abschluss der Nacharbeiten wird DS EMOVA die Mängelbeseitigung anzeigen und der Kunde die Mängelbeseitigung bestätigen.

5. Gewährleistung

DS EMOVA haftet für Sach – und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Kunde hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Nur wenn diese fehlschlägt stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

6. Kündigung

Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB gebrauch, kann DS EMOVA als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

Kauf einer Mini-Solaranlage
1. Vertragsgegenstand

Der Kunde schließt ein Kaufvertrag mit DS EMOVA über eine Mini-Solaranlage (gegebenenfalls inklusive Zubehör). Die technischen Merkmale und das Produkt ergeben sich aus dem Angebot auf der Internetseite und der Auftragsbestätigung, die der Kunde von DS EMOVA erhält.
Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Sache abzunehmen. Zudem erklärt er mit seiner Bestellung, Betreiber der Photovoltaikanlage zu sein und diese anzumelden.

2. Preise

Der Kunde versichert, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt den Nullsteuersatz gem. § 12 Abs. 3 UStG in Anspruch zu nehmen, insbesondere dass die Lieferung an den Betreiber einer Photovoltaikanlage erfolgt und die Photovoltaikanlage entweder auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Die Lieferung der Ware erfolgt über einen von DS EMOVA auszuwählenden Dritten.

3. Gewährleistung

Es gelten die unter I. genannten Bedingungen zur Mängelhaftung.

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