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Die THG-Prämie: Verdienen Sie jetzt Geld mit Ihrem E-Auto!

THG-Prämie jetzt beantragen!

Mit einem Elektrofahrzeug leisten Sie bereits heute einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz – und dafür werden Sie belohnt. Über die THG-Quote können Sie die eingesparten CO2-Emissionen Ihres E-Autos verkaufen und sich jährlich eine attraktive Prämie sichern. Der Antrag ist in wenigen Minuten erledigt: Fahrzeugschein hochladen, Prämie erhalten – ganz ohne Papierkram oder versteckte Kosten.

Was ist die THG-Prämie?

Die THG-Prämie ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert und ein zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien im Verkehr. „THG" steht für „Treibhausgasminderung" und setzt die Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) um. Kern ist die THG-Quote: Sie verpflichtet Mineralölunternehmen, den CO₂-Ausstoß ihrer Kraftstoffe Jahr für Jahr zu senken. Den Wert gibt der Gesetzgeber vor – 2026 liegt die THG-Quote bei 12 Prozent und steigt schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2030. Erfüllt ein Unternehmen seine Quote nicht, kauft es Zertifikate zu, also CO₂-Einsparungen, die an anderer Stelle erzielt wurden. Genau hier kommen Elektrofahrzeuge ins Spiel: Halter vollelektrischer E-Autos dürfen ihr eingespartes CO₂ „weiterverkaufen" und so am THG-Quotenhandel teilnehmen – und erhalten dafür ihre THG-Prämie. 

Wie funktioniert die THG-Prämie?

Als Halter eines privaten Elektroautos steht Ihnen die THG-Prämie jedes Jahr zu – mit EMOVA sichern Sie sie sich in drei Schritten:

1. Registrieren
Tragen Sie Ihre Kontakt- und Fahrzeugdaten in unser Anmeldeformular ein. Als Nachweis genügt in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die bestätigt, dass es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug handelt. Pro Fahrzeug ist eine Anmeldung einmal im Kalenderjahr möglich.

2. Auszahlungsoption wählen
Entscheiden Sie sich für Ihre bevorzugte Auszahlung (Sofort-, Fest- oder Flexbetrag). Den Rest übernehmen wir gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA), das den THG-Quotenhandel in Deutschland organisiert und die eingesparten CO₂-Emissionen zertifiziert. Ermittelt wird dabei, wie viel CO₂ Ihr E-Auto im Vergleich zu einem Verbrenner einspart.

3. Bestätigen und Prämie erhalten
Sie erhalten von uns eine E-Mail mit Ihren Daten zur kurzen Bestätigung – danach müssen Sie nichts weiter tun. Nach Genehmigung durch das UBA wird Ihre THG-Prämie ausgezahlt, in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen.

Für welche Fahrzeugklassen kann die THG-Prämie beantragt werden?

Die THG-Prämie können Sie für alle rein elektrischen Fahrzeuge beantragen – ob privat oder gewerblich genutzt. Berechtigt sind vollelektrische Pkw ebenso wie leichte und schwere Nutzfahrzeuge und bestimmte Elektro-Krafträder, sofern sie zu 100 Prozent elektrisch fahren.

Plug-in-Hybride und andere Hybridfahrzeuge sind nicht berechtigt. Seit der BImSchG-Novelle vom Dezember 2025 sind Plug-in-Hybride 2026 vollständig vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen – die frühere anteilige Anrechnung wurde ersatzlos gestrichen. Entscheidend ist immer: Nur wer ein reines E-Auto ohne Verbrennungsmotor hält, erhält die THG-Prämie.

Welche Prämienhöhen gelten für die einzelnen Fahrzeugklassen?

Fahrzeuge werden nach Bauart und Verwendungszweck gemäß den europäischen Richtlinien in die Klassen M1, N1, N2, N3 und M3 eingeteilt. Die Höhe der THG-Prämie richtet sich nach der eingesparten Menge CO₂ im Vergleich zu einem Verbrennungsmotor und hängt von mehreren Faktoren ab. Nachfolgend die Bedeutung der einzelnen Klassen und ihre jeweiligen Prämienhöhen: 

M1

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (klassische Pkw). Die THG-Prämie wird auf Basis der durchschnittlichen CO₂-Emissionen eines vergleichbaren Verbrenners berechnet. 

N1

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen. Die Berechnung erfolgt ähnlich wie beim Pkw, basiert aber auf den CO₂-Emissionen leichter Nutzfahrzeuge. Die Vergütung kann wegen des höheren durchschnittlichen CO₂-Ausstoßes höher ausfallen als beim Pkw. 

N2

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5, aber höchstens 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Da schwere Nutzfahrzeuge deutlich höhere CO₂-Emissionen aufweisen, fällt auch die THG-Prämie höher aus. Die genaue Vergütung hängt von Größe und Einsatzbereich ab und variiert entsprechend. 

N3

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Es gelten dieselben Parameter wie bei der Klasse N2. 

M3

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und mehr als 5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, etwa Busse. Auch hier sind die CO₂-Einsparungen und damit die Prämie entsprechend hoch. 

Häufig gestellte Fragen

Registrierung

Nein, Sie können sich jetzt schon registrieren. Die THG-Prämie wird aber erst nach Hochladen und Prüfung der Fahrzeugunterlagen ausgezahlt.
Grundsätzlich verkaufen Sie bei uns immer Ihre THG-Prämie für ein Teilnahmejahr.
Die THG-Prämie kann für jedes quotenberechtigte Elektrofahrzeug einmal pro Kalenderjahr beantragt werden - und das bis mindestens 2030.

Auszahlung

Festbeträge garantieren die Auszahlung eines genauen Betrags.
Sofortbeträge sind zunächst ähnlich wie Festbeträge. Allerdings ist der ausgezahlte Betrag geringer, dafür erhalten Kunden und Kundinnen ihr Geld schneller.
Der Flexbetrag lässt die tatsächliche Auszahlungshöhe offen.

Fahrzeuge

Für vollelektrische Fahrzeuge wie Elektroautos, Busse und bestimmte Krafträder. Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.

Wie hoch der THG-Erlös eines Fahrzeugs ist, hängt von der Fahrzeugklasse und dem damit zusammenhängenden Richtwert für Einsparungen an Emissionen ab. Die Marke oder das Modell des Autos bzw. Fahrzeugs spielen dabei keine Rolle.
Nein, auch für andere zulassungspflichtige und vollelektrische Fahrzeuge kann die THG-Prämie geltend gemacht werden. Das können zum Beispiel Busse oder Krafträder der Klassen L3e-A2 und L3e-A3 sein.
Grundsätzlich kann die THG-Prämie für jedes E-Fahrzeug nur einmal pro Jahr verkauft werden. Und dabei zählt, wessen Antrag zuerst beim Umweltbundesamt eingegangen ist und genehmigt wurde.
Sollten Sie Ihre Prämie bereits erhalten und das Umweltbundesamt Ihren Antrag genehmigt haben, müssen Sie Ihre Prämie nicht zurückzahlen. Der neue Besitzer kann seine THG-Prämie dann erst im nächsten Jahr beantragen.
Prüfen Sie in der Zulassungsbescheinigung, wer als Halter des E-Autos eingetragen ist. Ist das die Leasinggesellschaft, können Sie leider keine Prämie beantragen. Sind Sie als Fahrzeughalter eingetragen, steht Ihrem Prämien-Antrag nichts im Wege.
Leider nein, Hybrid-Fahrzeuge sind (noch) nicht für den THG-Quotenhandel zulässig.

Kosten

Die Beantragung der THG-Prämie ist kostenlos. EMOVA behält einen kleinen Teil der Prämie ein.

EMOVA behält einen kleinen Teil der THG-Prämie ein. Dies geschieht allerdings bereits vor der Auszahlung des versprochenen Betrags. Die zum Anmeldungszeitpunkt versprochene Summe erhalten Sie also zu 100 %.

THG-Quote

Die THG-Prämie beruht auf der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III (Richtlinie (EU) 2023/2413), die auf nationaler Ebene durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, insbesondere § 37a) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV) umgesetzt wird. 

Nein, durch die THG-Prämie wird der Handel mit Mineralöl etc. teurer und damit unattraktiver. Kraftstoffhändler werden dazu animiert, CO₂-Emissionen einzusparen und beispielsweise an alternativen Kraftstoffen zu forschen.
Der (bürokratische) Aufwand übersteigt bei einer einzelnen Prämie den Nutzen. Deswegen müssen die THG-Prämie von Dritten gebündelt verkauft werden, um Ihre Prämie gültig machen zu können. Diesen Service übernehmen wir für Sie und wickeln die Vermarktung Ihrer THG-Prämie ab.
Unternehmen, die CO₂-emittierende Kraftstoffe auf den Markt bringen, sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Treibhausgase einzusparen.
Theoretisch hat die Bundesrepublik Deutschland die Option, nicht geltend gemachte THG-Prämien selbst an Quotengesellschaften zu verkaufen. In dem Fall verfällt Ihre Quote.
Faktoren für die Höhe der Prämie sind: THG-Emissionen in der Stromproduktion, Anpassungsfaktor für E-Fahrzeuge, Absatz von Mineralölunternehmen, gesetzlich geregelte Einsparungsquote für die quotenverpflichteten Unternehmen, durchschnittliche Einsparung an MWh der Fahrzeugklasse.
Der gesetzliche Quotenpfad ist mittlerweile weit über 2030 hinaus festgelegt: Die THG-Quote steigt bis 2030 auf 25 Prozent und ist im weiteren Verlauf bis 2040 gesetzlich vorgezeichnet. Der THG-Quotenhandel ist damit langfristig angelegt – als E-Auto-Halter können Sie also auch in den kommenden Jahren mit Ihrer jährlichen THG-Prämie rechnen. 

Sonstiges

Wir garantieren Ihnen eine sichere und leichte Abwicklung. Ihre Daten werden ausschließlich auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert.

Ja, das ist richtig. Die von uns beantragten THG-Prämie gehen gebündelt an Mineralölunternehmen. Wir arbeiten mit der Diersch & Schröder GmbH & Co. KG, einem regionalen, mittelständischen Traditionsunternehmen.

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