Förderung von Mini-Solaranlagen: Geld sparen mit Sonnenpower auf dem Balkon

Balkone, Terassen und kleine Dachflächen werden zunehmend zu regelrechten Energieoasen umfunktioniert – dank der wachsenden Beliebtheit von Mini-Solaranlagen. Aber was genau versteht man unter diesem Begriff? Ein Balkonkraftwerk ist im Wesentlichen eine kompakte Photovoltaik-Anlage, die speziell für den Einsatz auf Balkonen, an Fassaden oder auf kleinen Dachflächen konzipiert ist. Anders als herkömmliche Solaranlagen bedarf es keiner aufwendigen Installation oder baulichen Veränderungen. Stattdessen lassen sich die steckerfertigen Mini-Solaranlagen mühelos an Geländern, Flächen oder Wänden anbringen und denkbar einfach in die heimische Stromversorgung integrieren.

Die Funktionsweise einer Mini-Solaranlage basiert auf der Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Photovoltaik-Zellen. Diese Zellen fangen Sonnenstrahlen ein und erzeugen Gleichstrom, der über einen Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom umgewandelt wird. Der so erzeugte Strom kann direkt im eigenen Haushalt genutzt oder ins Stromnetz eingespeist werden. Der offensichtliche Vorteil: Durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wird der Verbrauch von konventionell erzeugtem Strom reduziert, was nicht nur die Umwelt schont, sondern auch den Geldbeutel entlastet.

Die Beliebtheit dieser kleinen Energieerzeugungsanlagen ist kein Zufall. Denn sie ermöglichen es auch privaten Haushalten, selbst zu Erzeugern grüner Energie zu werden und somit einen persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Außerdem bieten sie eine flexible Lösung für Mieter und Haushalte mit begrenztem Platzangebot, welche trotzdem von den Vorzügen der Solarenergie profitieren möchten. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Umweltschutz immer wichtiger werden, stellen die sogenannten Balkonkraftwerke somit eine innovative Möglichkeit dar, umweltfreundliche Energie direkt vor der eigenen Tür zu produzieren und damit gleichzeitig den eigenen Strombedarf zu decken.

Übersicht über Förderungen für Mini-Solaranlagen

Obwohl es aktuell keine bundesweiten Förderprogramme für die steckerfertigen Photovoltaikanlagen gibt, stehen doch unterschiedliche Unterstützungen für Verbraucher zur Verfügung, die Interesse daran haben selbst Strom zu erzeugen. So hat die Bundesregierung ab dem 01. Januar 2023 beispielsweise die Mehrwertsteuer für die Mini-Solaranlagen abgeschafft. Diesen Rabatt geben die Händler meist direkt an ihre Kunden weiter. So soll die Energiewende für private Haushalte zugänglicher und auch preiswerter gestaltet werden. Aufgrund dieser Regelung ließ sich in den vergangenen Jahren ein deutlicher Preisrückgang bei den angebotenen Anlagen feststelle.

Dieser Wegfall der Mehrwertsteuer gilt für alle Mini-PV-Anlagen – unabhängig davon, wie der generierte Strom verwendet wird. Auch die Einspeisevergütung ist von der Steuer befreit. Dies ist bei kleinen Anlagen wie den Balkonkraftwerken jedoch meist ein vergleichsweise irrelevanter Faktor, da sie eher darauf ausgerichtet sind, den Eigenverbrauch zu bedienen. Entsprechend rechnet sich die Vergütung deutlich weniger als die Einsparungen, die durch den Eigenverbrauch bei den Stromkosten erzielt werden können.

Eine weitere Entlastung für Verbraucher sind steuerliche Vorteile. Denn Balkonkraftwerke sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. So lassen sich bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten geltend machen. Aber auch Reparaturen und Wartungen sind als Betriebskosten steuerlich absetzbar. Ob es möglich und sinnvoll ist, diese steuerlichen Vorteile geltend zu machen und welche Voraussetzungen und Unterlagen dafür erforderlich sind, wissen Steuerberater ganz genau. Es kann daher sinnvoll sein, sich vorab beraten zu lassen, ob sich die Anschaffung einer Mini-Solaranlage für Sie lohnt. So lässt sich beispielsweise bereits im Vorfeld in Erfahrung bringen, dass eine Installationspflicht durch einen Fachmann besteht, um vollumfänglich von den möglichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Dennoch gibt es auch direkte Fördermaßnahmen in Form von Zuschüssen oder anderweitigen finanziellen Unterstützungen. In der Regel werden diese von den Bundesländern, Kommunen oder Energieversorgern zur Verfügung gestellt. Da es hierfür keine einheitlichen Regelungen gibt, variieren die Fördersummen abhängig vom Wohnort von lediglich 50 Euro bis hin zu rund 1450 Euro.

Geplante Gesetzesänderungen zur Förderung von Mini-Solaranlagen

Gefördert werden sollen die Mini-Solaranlagen aber auch durch Gesetzesänderungen. Folgende Änderungen sind für Anfang 2024 in Planung, um die flächendeckende Anschaffung der Mini-Solaranlagen zu fördern:

  • Bagatellgrenze bis 800 Watt
    Aktuell ist maximal eine Einspeiseleistung von 600 Watt für Mini-Solaranlagen zulässig. Doch die Anhebung der Bagatellgrenze auf 800 Watt ist bereits beschlossen worden. Ab dem 01. Januar 2024 tritt diese neue Regelung offiziell in Kraft.

  • Alle Stromzähler erlaubt
    Noch ist die Verwendung von rückwärtslaufenden Stromzählern in Kombination mit einer Mini-PV-Anlage verboten. Doch auch diese Regelung soll künftig geändert werden. Obwohl noch nicht genau feststeht, wann alle Stromzählertypen zulässig sind, ist auch diese Vereinfachung bereits im Gespräch.

  • Vereinfachte Anmeldung
    Zurzeit müssen Mini-Solaranlagen sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Diese bürokratische Hürde wird ab 2024 entfallen. Die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber gibt es mit Beginn des neuen Jahres nicht mehr und auch die Registrierung bei der Bundesnetzagentur soll in Zukunft weiter vereinfacht werden.

  • Schukostecker
    Obwohl der Schukostecker für den Anschluss der Mini-Solaranlagen an das hauseigene Stromnetz bereits geduldet wird, ist er in der Norm DIN VDE 0126-95 noch nicht aufgenommen. Dieses Thema will die Bundesregierung aber nun offiziell in Angriff nehmen. Denn auch mit diesen Steckern ist das Stromschlag- und Brandrisiko denkbar gering. 

Förderungen der Bundesländer im Detail

Sowohl Bundesländer als auch Kommunen und einzelne Städte stellen Zuschüsse für Mieter und Wohnungsbesitzer zur Verfügung, um den Einstieg in die dezentralisierte Energieversorgung mit Mini-Solaranlagen zu erleichtern. Folgende Bundesländer stellen überregional Förderungen für Verbraucher zur Verfügung:

  • Berlin: In Berlin werden seit Anfang 2023 über die Investitionsbank Berlin (IBB) alle Mini-PV-Anlagen gefördert, die an einer Hausfassade, einer Dachterrasse oder einem Balkongeländer angebracht werden sollen. 500 Euro können sich Mieter hier pauschal über einen Förderantrag vom Bundesland sichern. Liegen die erforderlichen Investitionskosten unter diesem Förderbetrag, werden die Kosten komplett übernommen. Der Antrag ist hierbei vor der Anschaffung des Balkonkraftwerks zu stellen.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Auch Mecklenburg-Vorpommern fördert den Kauf von Mini-PV-Anlagen mit einem Pauschalbetrag von maximal 500 Euro. Anders als in Berlin werden Förderanträge hier vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern erst nach der Anschaffung, der Montage und der Installation entgegengenommen. Obwohl die Fördergelder bereits ausgeschöpft sind, können weiterhin Anträge von Mietern gestellt werden, sofern der Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.

  • Sachsen: Das Bundesland Sachsen fördert die Anschaffung von steckerfertigen Balkonanlagen mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 300 Euro. Die Antragstellung ist bei der Sächsischen Aufbaubank seit Ende August 2023 möglich. Antragsberechtigt sind alle Verbraucher, die nach dem 22. Juni 2023 ein Balkonkraftwerk gekauft haben.

  • Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein stellt ein Förderprogramm über sein Landesportal zur Verfügung. Über dieses werden rund 50% der Anschaffungs- und Installationskosten für Mini-PV-Anlagen übernommen. Maximal unterstützt Schleswig-Holstein Antragsteller mit 200 Euro pro Anlage. Doch die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind aktuell bereits ausgeschöpft. Deswegen ist die Antragstellung im Moment nicht mehr möglich. Sobald wieder Anträge gestellt werden können, wird eine Information auf der Website des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ veröffentlicht. Dann können wieder Zuschüsse für alle steckerfertigen Solaranlagen beantragt werden, die über einen Wieland-Stecker anschließbar sind.

Neben solchen überregional geregelten Förderungen gibt es auch Gebiete, in denen Zuschüsse überwiegend über Städte oder Landkreise zur Verfügung gestellt werden:

  • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg stellen viele Städte Förderungen für Mini-PV-Anlagen zur Verfügung. Neben Freiburg, Heidelberg, Stuttgart und Ulm gibt es rund 13 weitere Städte, die mit Zuschüssen zwischen 50 und 750 Euro unterstützen. Da die Nachfrage jedoch sehr hoch ist, gilt es für Interessenten bei der Antragstellung schnell zu sein.

  • Bayern: Auch in Bayern gibt es über viele Städte Fördermöglichkeiten. Unter anderem unterstützen München, Ingolstadt, Günzburg und Erlangen Verbraucher mit bis zu 400 Euro pro Mini-PV-Anlage, wodurch sich die Investitionskosten deutlich reduzieren.

  • Hessen: In Hessen gibt es zwar auch einige Städte, die Förderprogramme anbieten. Jedoch sind es deutlich weniger als beispielsweise in Baden-Württemberg oder Bayern. Hier stellen lediglich Darmstadt, der Main-Taunus-Kreis, Mörfelden-Walldorf und Wiesbaden Unterstützungen für Verbraucher zur Verfügung.

  • Niedersachsen: Auch in Niedersachsen ist das Angebot an Förderprogrammen noch vergleichsweise gering. Lüneburg, Göttingen und Jever haben jedoch bereits Unterstützungsangebote veröffentlicht und nehmen Anträge entgegen. Die Höhe der Zuschüsse variiert in den niedersächsischen Städten stark.

  • Nordrhein-Westfalen: Ein sehr vielfältiges Förderangebot gibt es in Nordrhein-Westfalen. Zwischen 100 und 800 Euro werden hier in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hamm, Köln, Oberhausen und zahlreichen weiteren Städte bezuschusst.

  • Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz ist das Angebot an Förderprogrammen aktuell noch sehr überschaubar. Lediglich Koblenz, Pirmasens und Urmitz bieten Zuschüsse für Balkonkraftwerke an.

  • Schleswig-Holstein: Obwohl in Schleswig-Holstein Förderungen überregional theoretisch möglich sind, bieten auch einzelne Städte Förderprogramme an. Dies ist insbesondere aktuell interessant, da die überregionale Förderung derzeit aufgrund der ausgeschöpften Fördersummen ausgesetzt ist. In Kiel und Lübeck können sich Verbraucher dafür momentan eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 200 Euro sichern.

Optimale Förderung für Ihre Mini-Solaranlage: Was Sie beachten sollten

Die Förderprogramme unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt. Nicht nur die Fördersummen fallen ganz unterschiedlich aus, auch die Voraussetzungen und Bedingungen, die förderfähigen Kosten sowie die Fristen und Formalien sind grundlegend anders geregelt. Vor allem die Antragsfrist ist dabei meist ein entscheidender Aspekt. Manche Förderprogramme erfordern, dass der Antrag bereits vor dem Kauf des Balkonkraftwerks gestellt und genehmigt wird. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, frühzeitig Informationen über die Fristen einzuholen.

Des Weiteren ist die Leistung des Balkonkraftwerks von Bedeutung. Viele Förderungen gelten nur für Anlagen, die innerhalb der in Deutschland zulässigen Höchstleistung operieren. Zudem kann es Vorgaben geben, dass das geförderte Balkonkraftwerk in dem Gebiet betrieben werden muss, aus dem die Fördermittel stammen. Ein Umzug könnte somit nachteilig sein.

Achten Sie auch darauf, dass bei einigen Förderprogrammen die Verwendung spezieller Sicherheitskomponenten, wie beispielsweise Wieland-Steckern, gefordert wird. In einigen Fällen ist auch die Installation durch einen Fachmann Voraussetzung, um Fördergelder zu erhalten. Grundsätzlich sorgen die so unterschiedlich ausfallenden Regelungen dafür, dass es sich nicht nur lohnt, in der eigenen Stadt nach Fördermöglichkeiten zu suchen, sondern auch die Voraussetzungen und Bedingungen genau unter die Lupe zu nehmen, um die Investitionskosten für das Balkonkraftwerk merklich zu reduzieren. Dabei kann auch eine umfassende Energieberatung behilflich sein. Denn die Experten wissen in aller Regel bestens über mögliche Förderprogramme Bescheid und kennen auch die Förderbedingungen.

Förderung vs. Eigeninvestition: Vielfältige Wege zur Mini-Solaranlage

Aber auch ohne Zuschüsse über ein spezielles Förderprogramm kann die Investition in ein Balkonkraftwerk äußerst sinnvoll sein. Während Förderungen zweifellos attraktive Anreize bieten, um die Kosten zu reduzieren, sollten die Vorteile einer Eigeninvestition nicht unterschätzt werden. Der vielleicht offensichtlichste Gewinn liegt in der langfristigen Ersparnis bei den Stromkosten. Ein eigene kleine Stromerzeugungsanlage ermöglicht es, selbst Strom zu produzieren und zu nutzen, anstatt ihn vollständig vom Netz zu beziehen. Dies führt nicht nur zu einer Verringerung Ihrer Energiekosten, sondern auch zu einer größeren Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen und herkömmlichen Energiequellen.

Die Amortisationszeit einer steckerfertigen Mini-PV-Analgen variiert natürlich je nach Größe, Energiebedarf und Standort. Doch in den meisten Fällen ist es innerhalb weniger Jahre möglich, die Investition durch die erzielten Ersparnisse auszugleichen. Darüber hinaus ermöglicht die Mini-PV-Anlage einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, indem auf eine saubere, erneuerbare Energiequelle gesetzt wird.

Fazit: Mini-Solaranlagen als lohnenswerte Investition in die Zukunft

Obwohl es bisher keine bundesweite Förderung zu den kleinen Photovoltaik-Anlagen für den Balkon, die Terrasse oder die Garagenüberdachung gibt, werden dennoch immer mehr Anreize für Verbraucher geschaffen, die es auch finanziell zunehmend attraktiv machen, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Neben einigen Bundesländern stellen auch zahlreiche Städte, Kommunen und Landkreise Fördermittel zur Verfügung. So können Verbraucher die Investitionskosten deutlich reduzieren, wodurch sich die Anschaffung des Stromerzeugers für den Balkon, das Dach oder den Carport schneller rechnet.

Aber auch wenn in Ihrer Stadt oder Region keine Förderung für die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage möglich ist und nur die Eigeninvestition infrage kommt, steht eines fest: Balkonkraftwerke bieten eine vielversprechende Gelegenheit, die Kraft der Sonne in Ihren eigenen vier Wänden zu nutzen. Mit Blick auf langfristige Ersparnisse, Umweltfreundlichkeit und die Freude an nachhaltiger Energieerzeugung sind Balkonkraftwerke ähnlich wie andere alternative Energieerzeuger zweifellos eine Investition, die sich auszahlt.




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