Heizöl-Zuschüsse: Was gibt es zu beachten? 

Aufgrund der Energiekrise explodieren die Kosten derzeit für alle Verbraucher, die Heizöl oder Pellets als Brennstoff verwenden. Deshalb möchte die Bundesregierung jetzt auch in diesem Bereich mit Zuschüssen gegensteuern. Bisher standen vor allem Gaskunden im Vordergrund der Unterstützungspakete, während Verbraucher von Heizöl noch auf eine Entlastung warten mussten. Hilfe von bis zu 2000 Euro soll es in Kürze für alle Haushalte geben, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen. Der genaue Zeitplan für die Auszahlung der Zuschüsse ist aktuell jedoch noch nicht bekannt, ebenso fehlen wichtige Details zum Ablauf. Betroffene Verbraucher müssen abwarten, ob sie überhaupt anspruchsberechtigt sind und wie hoch der Zuschuss in etwa ausfallen wird. Die finanzielle Unterstützung erhalten Sie als Nutzer von Heizöl und ähnlichen Brennstoffen auch nicht automatisch. Vielmehr muss sie von Ihnen beantragt werden. 

Das sind die Bedingungen der Zuschüsse 

Die Preise für Heizöl und ähnliche Heizstoffe haben sich in der Energiekrise massiv verteuert. Das hat auch die Bundesregierung auf den Plan gerufen. Nach langen Verhandlungen hat man sich auf die Umsetzung der Hilfen für private Haushalte geeinigt, wie das Bundeswirtschaftsministerium erklärt hat. Die Milliarden-Hilfe für Heizöl-Nutzer wird vom Bund finanziert. Dabei stehen insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung, die über Wirtschaftstabilisierungsfonds (WSF) ausgezahlt werden sollen. Dafür hat der Haushaltsausschuss im Bundestag am 29. März grünes Licht gegeben. Insbesondere die Bewohner ländlicher Gebiete und kleinerer Städte werden von den 1,8 Milliarden Euro an Hilfsgeldern profitieren, die zur finanziellen Unterstützung bereitgestellt werden. Sobald sich der Bund und die Länder auf die Modalitäten zur Auszahlung geeinigt haben, liegt die Verantwortung jedoch bei den einzelnen Bundesländern. Diese müssen sicherstellen, dass die Anträge für die Hilfspakete zügig eingereicht und abgearbeitet werden können.

Damit auch Sie als Nutzer von Pellets oder Heizöl Ihren Zuschuss erhalten, müssen Sie ein paar Voraussetzungen erfüllen. Im Gegensatz zu den Strom- und Gaskunden, die automatisch von einer Preisbremse profitieren, müssen Besitzer von Öl- oder Pelletheizungen nämlich aktiv einen Antrag stellen und die entsprechenden Dokumente einreichen. Ansonsten gehen sie leer aus. Wir von EMOVA empfehlen Ihnen daher, frühzeitig zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf die Förderung haben. 

Wer kann den Heizöl-Zuschuss beantragen?

Die Heizöl-Zuschüsse stehen für alle Verbraucher zur Verfügung, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 „nicht leitungsgebundene Brennstoffe“, also beispielsweise Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas, erworben haben. Bestellungen oder Einkäufe nach diesem Zeitraum haben keinen Anspruch auf den Zuschuss.

Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und entsprechende Nachweise erbracht werden. Energieträger wie Pellets oder Heizöl werden nicht über ein festes Netz verteilt, sondern meist direkt per Tanklastwagen an den Endverbraucher geliefert. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. In Deutschland werden alle gasförmigen Brennstoffe als „leitungsgebundene Energieträger“ eingestuft, obwohl sie auch in Flaschen oder per LKW transportiert werden können, wie zum Beispiel Erdgas oder Wasserstoff. Zwar fällt Flüssiggas nicht unter den Begriff, doch Nutzer dieses Stoffs erhalten die finanzielle Hilfe dennoch. 

Konkret sollen nur die Mehrkosten bezuschusst werden, die das doppelte Preisniveau aus dem Jahr 2022 übersteigen. Zusätzlich dazu soll es eine sogenannte Bagatellgrenze geben. Wenn das Heizkostenplus im Vergleich zum Vorjahr unter 100 Euro liegt, ist kein staatlicher Zuschuss vorgesehen. Bislang ist zudem unklar, wer wie stark von dem Zuschuss profitieren wird. Für Unsicherheiten sorgt auch die Tatsache, dass noch nicht bekannt ist, wie genau dieser Prozess aussehen wird, da viele Details noch nicht geklärt sind. Es ist möglich, dass die Bundesländer die Antragstellung und Auszahlung unterschiedlich handhaben werden.

So können Sie Ihren Heizöl-Zuschuss beantragen 

Der Bund stellt den Ländern finanzielle Mittel zur Verfügung, um diese an die bedürftigen Nutzer weiterzugeben. Gehören auch Sie als Kunde der betreffenden Heizmethoden dazu, müssen Sie einen separaten Antrag stellen. Es ist noch unklar, wie genau diese Anträge aussehen und wann der Zuschuss für Heizkosten ausgezahlt wird. Wahrscheinlich ist, dass zur Beantragung ein Antragsportal bereitgestellt wird.

Klar ist hingegen, dass Sie mit entsprechenden Dokumenten nachweisen müssen, dass Sie im letzten Jahr Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben. Dies können Sie mit einer entsprechenden Rechnung ganz einfach belegen. Vermeiden Sie mögliche Stolperfallen, indem Sie vor Antragstellung sichergehen, dass Sie alle Dokumente verfügbar haben. Eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung muss ebenfalls vorgelegt werden. Den Antrag auf die finanzielle Entlastung müssen Sie dann über Ihr jeweiliges Bundesland stellen. Aktuell sind noch keine konkreten Einzelheiten beschlossen. Kürzlich wurde jedoch bekannt gegeben, dass es in den nördlichen Bundesländern voraussichtlich noch ab April möglich sein wird, Anträge auf staatliche Heizkostenzuschüsse zu stellen. Das Wirtschaftsministerium in Niedersachsen hat am 23. März Details der Pläne bekannt gegeben. Sie wurden in Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg abgestimmt.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Staat 80 Prozent des Betrags übernehmen, der das Doppelte der Kosten des Jahres 2021 übersteigt. Die Grundlage für die Höhe des Zuschusses ist somit nicht der Gesamtbetrag, sondern nur der Teil, der über die Kosten aus dem Vorjahr hinausgeht. Um die Höhe des Zuschusses zu berechnen, sind also nicht nur die Einkaufspreise für Heizöl oder Pellets aus 2022 relevant, sondern auch die Preise aus dem Vorjahr. Zwar sind einige wichtige Details noch nicht geklärt, doch die Politik plant einen einheitlichen Referenzpreis für alle. Bleiben Sie mit EMOVA weiterhin auf dem Laufenden, um bald Ihren Zuschuss für Heizöl oder Pellets zu erhalten.

Übersicht über alle wichtigen Faktoren

Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Zuschusses die folgenden Punkte:

  • Bezuschusst werden nur Käufe von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022
  • Verbraucher müssen die Verdopplung ihrer Heizkosten mit entsprechenden Rechnungen belegen können
  • Dem Antrag auf Zuschuss muss eine eidesstattliche Erklärung beigelegt werden
  • Es wird nicht der gesamte Betrag erstattet, sondern lediglich 80 Prozent der Verdopplung 
  • Die Förderobergrenze soll je Haushalt 2.000 Euro betragen
  • Eine Höhe von mehr als 100 Euro Zuschuss ist eine Grundvoraussetzung für Erstattungen

Das gilt für Mieter und Vermieter

Auch Mieter haben Anspruch auf den Pellet- und Heizölzuschuss. Es ist allerdings noch unklar, wie dieser Prozess genau für Mieter und Vermieter ablaufen wird. Eine Möglichkeit wäre, den Zuschuss über eine Absenkung der Nebenkosten oder per Überweisung an die Mieter weiterzugeben. Dabei gelten für Vermieter bei der Beantragung des Zuschusses für Heizöl und Pellets dieselben Vorgaben wie für alle anderen Betroffenen. Das bedeutet, dass Sie als Vermieter ebenfalls den Beleg, die eidesstattliche Erklärung sowie den Antrag ausgefüllt abgeben müssen. Allerdings müssen Vermieter auch noch formal erklären, dass sie den Zuschuss an ihre Mieter weitergeben – was Sie als Eigentümer nicht tun müssen. Der Vorteil für die Mieter besteht darin, dass sie sich nicht selbst um die Antragstellung kümmern müssen, allerdings könnte es länger dauern, bis sie das Geld erhalten. 

Tipps zur Maximierung Ihres Zuschusses

Es gibt staatliche Förderungen für Verbraucher mit einer alten Gas- oder Ölheizung, die den Kauf und die Installation einer neuen Heizung wie einer Wärmepumpe oder Pelletheizung bezuschussen. Wenn Sie Ihre alte Heizung komplett ausbauen und nicht mehr nutzen, können Sie also möglicherweise von einem Tauschbonus profitieren. Bei einem solchen Sonderbonus für den Tausch alter Ölheizungen ist derzeit von einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent die Rede.

Fazit: Bereiten Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor

Wichtig ist, dass Sie als Verbraucher über das jeweilige Bundesland rechtzeitig Ihren Antrag für die finanzielle Unterstützung einreichen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie Ihr Geld auch wirklich erhalten. Um den Zuschuss für Heizöl und Holzpellets zu beantragen, müssen Sie anhand der entsprechenden Dokumente nachweisen können, dass Sie im vergangenen Jahr Mehrausgaben aufgrund der Energie- und Preiskrise hatten. Dabei muss es sich um mehr als 100 Euro Zuschuss handeln. Stellen Sie vor Ihrer Antragstellung sicher, dass Sie Anspruch auf die Heizöl-Zuschüsse haben und alle dafür notwendigen Dokumente und Rechnungen vorhanden sind.

Leider sind einige wichtige Details für die Beantragung des Zuschusses für Verbraucher von Heizöl oder Pellets zurzeit noch ungeklärt. Darunter fallen beispielsweise die Rahmenbedingungen für den erwähnten Referenzpreis. Basierend auf den schon feststehenden Eckpunkten können Sie sich als betroffener Heizöl- und Pellet-Kunde trotzdem schon auf Ihren Zuschuss vorbereiten. Wir von EMOVA halten Sie bei neuen Informationen zu diesem Thema natürlich weiter auf dem Laufenden, um Sie bei Ihrer Antragstellung zu unterstützen.

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