Ja, eine E-Rechnung ist rechtlich genauso gültig wie eine Papierrechnung. Vorausgesetzt, sie erfüllt die gesetzlichen Anforderungen (§14 UStG), insbesondere hinsichtlich Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit. Bei ordnungsgemäßer Ausstellung und Archivierung ist die E-Rechnung für Unternehmen und Behörden vollständig rechtskonform.
Einfach digital – Jetzt auf
E-Rechnung umsteigen
Umstellung auf
E-Rechnungen
Mit der E-Rechnung wird das Bezahlen für Sie ganz einfach, schnell und umweltfreundlich – denn weniger Papier bedeutet mehr Nachhaltigkeit.
Ab 01.01.2027 ist das Ausstellen der E-Rechnung für Geschäftskunden Pflicht. EMOVA unterstützt Sie dabei und stellt Ihnen dafür die praktische ZUGFeRD-Variante zur Verfügung.
Vorteile für Privat- und Geschäftskunden:
- Erhalt der Rechnung umgehend per E-Mail
- Gesetzeskonforme Rechnungsstellung
- Effizientere Prozesse durch digitale Verarbeitung
- Umweltfreundliche & papierlose Rechnungsabwicklung
Steigen Sie jetzt um und profitieren Sie von einer schnellen, bequemen und nachhaltigen Rechnungsstellung – ganz ohne Papierchaos.
Häufig gestellte Fragen
E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt, übermittelt und automatisiert verarbeitet wird. Im Gegensatz dazu ist eine einfache PDF-Rechnung lediglich ein digitales Abbild, aber nicht automatisch maschinenlesbar. Nur strukturierte E-Rechnungen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben (z. B. bei Behörden).
Ja, auf Wunsch senden wir Ihnen die Rechnung aber gerne auch weiterhin in Papierform zu. Dafür berechnen wir ab dem 01.09.2026 eine Versandpauschale von 3,50 € (brutto f. Privatkunden) / 2,94€ (netto für Geschäftskunden) je Rechnung.
Ab dem 01.01.2027 ist die E-Rechnung für Geschäftskunden verpflichtend. Dann kann für Geschäftskunden keine Papierform mehr angeboten werden.
Ab dem 01.01.2027 ist die E-Rechnung für Geschäftskunden verpflichtend. Dann kann für Geschäftskunden keine Papierform mehr angeboten werden.
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