Sie haben Fragen, wir haben die Antworten

Härtefallhilfe FAQ

Hier finden Sie einen Überblick über die meistgestellten Fragen zum Thema Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger. 

Haben Sie eine Frage, die hier nicht beantwortet wird, können Sie uns jederzeit telefonisch, via E-Mail oder über den Live-Chat kontaktieren. Auch das Kontaktformular steht für Sie zur Verfügung, damit Sie Ihre Fragen einfach und unkompliziert an uns weiterleiten können.




Die Härtefallhilfe kann jeder Privathaushalt erhalten, der eine Feuerstätte besitzt, die mit einem nicht leitungsgebundenen Energieträger wie beispielsweise Heizöl oder Pellets betrieben wird, und bei dem im Jahr 2022 eine Preissteigerung von mindestens 100 % im Vergleich zu den festgelegten Referenzpreisen für 2021 erfolgt ist. Erstattungsfähig sind rund 80 % der Kosten, die über eine Verdoppelung des Preises hinaus gegangen sind. Erstattungsbeträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt, der maximale Zuschuss liegt für private Haushalte bei 2000 Euro.

Hier finden Sie die direkten Links zu den Online-Plattformen der Bundesländer für die Antragstellung der Härtefallregelung für Heizöl, Pellets und andere nicht leitungsgebundene Energieträger:

Bundesland Link zum Online-Portal
Bayern Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Berlin

Investitionsbank Berlin

Nordrhein-Westfalen Heizkostenhilfe Nordrhein-Westfalen
Baden-Württemberg, Brandenburg,
Bremen,
Hamburg,
Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz,
Saarland,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein,
Thüringen
Kasse.Hamburg - DRIVEPORT
Folgende Energieträger sind nicht leitungsgebunden und somit förderfähig: Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Scheitholz, Holzbriketts und Kohle.
Antragsberechtigt sind alle privaten Haushalte in Deutschland, die mit einem nicht leitungsgebundenen Energieträger heizen. Außerdem muss sich der Preis für den Energieträger im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.222 gegenüber den festgelegten Referenzpreisen mindestens verdoppelt haben.
Der Antrag auf Entlastung kann bis zum 20. Oktober 2023 über die Härtefallhilfe beim jeweils zuständigen Bundesland gestellt werden.

Die Höhe der Härtefallhilfe wird nach folgender Formel berechnet: 

Entlastung = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Darüber hinaus erfolgt eine Auszahlung nur, wenn die Bagatellgrenze von 100 Euro überschritten wird. Auszahlungen sind bis zu einem Betrag von 2000 Euro möglich. Dieser Betrag stellt die Obergrenze für die Entlastungszahlungen dar.

Neben allgemeinen Daten wie Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer sind auch Angaben zu den entstandenen Kosten erforderlich. Insbesondere Rechnungsinformationen, Zahlungsnachweise und Dokumente zum Liefer- oder Beschaffungszeitpunkt sind für die Antragstellung erforderlich.
Nein, die Entlastungszahlungen sind nicht steuerpflichtig.
Sofern Sie Direktantragsteller sind, kann der Antrag lediglich für einen Wohnsitz gestellt werden.
Auch als Mieter können Sie gegebenenfalls von der Härtefallhilfe profitieren. Sofern der Eigentümer/Vermieter als Zentralantragsteller die Härtefallhilfe beantragt hat und diese bewilligt wurde, wird die Entlastungszahlung an den Mieter weitergeleitet.

Jetzt Kontakt
aufnehmen

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Bei allen Fragen und Anliegen rund um unsere Produkte, Services und Preise helfen wir Ihnen gerne weiter! Schnelle, persönliche und einfache Beratung ist uns besonders wichtig. Daher ist unser Kundendienst jederzeit für Sie erreichbar. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, um schnell und unkompliziert Ihre Frage an uns zu stellen. Gerne können Sie auch via E-Mail, telefonisch oder über unseren Live-Chat Kontakt zu uns aufnehmen. Wir von EMOVA nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. 

Bleiben Sie in Kontakt

So erreichen 
Sie uns

DS EMOVA GmbH
Daimlerstraße 2
D-85748 Garching b. München

+49 89 8719-0
einfach@emova.de

 

                   

Rufen Sie uns 
gratis an

0800 8500400

Finden Sie Ihr regionales Verkaufsbüro

Zu den Standorten

 

Sie möchten sich bei uns bewerben?

Zu den konzernweiten Stellenangeboten