Sonnige Aussichten: Alles über die Nutzung mehrerer Mini-Solaranlagen

Mini-Solaranlagen haben in den letzten Jahren deutlich an Beliebtheit gewonnen. Immer mehr Haushalte in Deutschland setzen auf die kompakten Energieerzeuger für den heimischen Balkon oder Garten. Aber auch an Fassaden oder auf Flachdächern sind die Stromerzeuger immer häufiger zu finden. Da sich schon eine einzige Mini-Solaranlage lohnt, um den Strombedarf zu bedienen und die Stromkosten zu senken, kommen immer mehr Verbraucher auf die Idee, gleich mehrere Balkonkraftwerke zu betreiben. Das geht natürlich über den herkömmlichen Einsatz hinaus und bietet die Möglichkeit, noch unabhängiger von Netzbetreibern zu werden sowie den eigenen Haushalt noch grüner zu gestalten. 

Die Nutzung mehrerer Stromerzeugungsanlagen bietet darüber hinaus theoretisch aber noch weitere Vorteile:

  • Mehr Strom: Mehr Solarpaneele bedeuten automatisch mehr Strom. Daher kann mit weiteren Mini-Solaranlagen natürlich auch die Menge an erzeugter Solarenergie deutlich erhöht werden. Gleichzeitig sinkt dadurch der Bedarf an extern zugekauftem Strom.

  • Optimale Ausrichtung: Mit mehreren Mini-Solaranlagen kann eine deutlich bessere Ausrichtung erreicht werden. Denn mit zwei oder mehr Anlagen gleichzeitig lässt sich der Sonnenzyklus deutlich besser ausnutzen. Liegt eine Mini-Solaranlage bereits im Schatten, steht das zweite bei geschickter Positionierung noch in der Sonne. So können die unterschiedlichen Tageszeiten durch eine optimale Positionierung optimal ausgenutzt werden.

  • Flexibilität: Mit mehreren Mini-Solaranlagen geht aber auch eine erhöhte Flexibilität einher. Vor allem, wenn Wartungen oder Reparaturen anstehen, können Sie so sicher sein, dass immer eine zuverlässige Energieerzeugungsanlage zur Verfügung steht, mit der sich Ausfallzeiten minimieren oder ganz vermeiden lassen.

  • Optimale Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten: Ein weiterer Vorteil ist die effiziente Raumnutzung. Wenn genügend Platz vorhanden ist, können zwei Mini-Solaranlagen nebeneinander oder auf gegenüberliegenden Seiten aufgestellt werden. Eine solche Anordnung ermöglicht die optimale Nutzung des begrenzten Raums, ohne zusätzliche Fläche zu beanspruchen. Gerade für Stadtbewohner mit limitiertem Platzangebot ist dies ein großer Vorteil, da keine großen Dachflächen mehr benötigt werden, um einen nennenswerten Energieertrag zu erzielen.

Kombination mehrerer Mini-Solaranlagen: Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen

Einer der wichtigsten Fakten bei der Überlegung, mehrere Mini-Solaranlagen zu kaufen, ist, dass derzeit in Deutschland pro Stromkreis nur eine Mini-Solaranlage mit einer maximalen Einspeiseleistung von 600 Watt erlaubt ist. Dies gilt auch noch zu Beginn des Jahres 2024. Denn obwohl die zulässige Einspeiseleistung ursprünglich bereits zum 1. Januar 2024 auf 800 Watt angehoben werden sollte, wurde die vollständige Verabschiedung des Solarpakets I Ende Dezember verschoben, weshalb es zu keiner Einigung kam. Derzeit ist leider noch nicht absehbar, wann es zu einer Entscheidung kommen wird. Bis dahin gelten die alten Regelungen unverändert weiter.

Darüber hinaus gilt in Deutschland, dass Mini-Solaranlagen auch von Laien selbst in Betrieb genommen und angemeldet werden dürfen, sofern die Einspeiseleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht übersteigt. Diese Vorgabe bezieht sich auf einen Haushalt. Zusätzlich gibt es eine weitere Regelung, die in der Norm DIN VDE 0100-551-1CDE V 0100-551-1:2018-05 festgelegt ist: An einem Endstromkreis darf maximal eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen werden. Doch wer schon einmal am Sicherungskasten der eigenen Wohnung war, weiß, dass es in der Regel mehrere Stromkreise pro Haushalt gibt. Was bedeutet das alles nun aber in der Praxis?

Wichtig:

Bei der Überlegung, die Mini-Solaranlage zu erweitern, ist eine wichtige Unterscheidung zu beachten. So gibt es grundsätzlich keine Beschränkung, wie viele PV-Module auf dem Balkon, dem Dach, der Fassade, der Terrasse oder im Garten installiert werden dürfen. Wichtig ist nur, dass sie (zumindest aktuell noch) über einen Wechselrichter auf eine Gesamtleistung von 600 Watt begrenzt werden. Entscheidend ist also nicht, wieviel Watt die Anlage theoretisch erzeugen kann, sondern wieviel Leistung maximal über den Wechselrichter in das Hausnetz eingespeist wird.

 

Mehrere Mini-Solaranlagen in einem Haushalt: Geht das überhaupt?

Rein rechnerisch wäre es naheliegend, neben eine bereits bestehende Mini-Solaranlage mit einem 300 Watt-Wechselrichter einfach eine weitere Mini-Solaranlage mit einem 300 Watt- oder zukünftig 400 Watt-Wechselrichter anzuschließen. Schließlich könnte man so die Ausrichtung der Solarmodule optimieren und damit den Ertrag erhöhen. Da aber an einem Endstromkreis nur maximal eine Erzeugungsanlage zulässig ist, ist diese Option leider nicht gegeben.

Was jedoch möglich ist und insbesondere im Hinblick auf die Ausrichtung der Solarmodule eine interessante Option darstellt, ist der Anschluss von zwei Mini-Solaranlagen, die jeweils über einen Wechselrichter mit einer maximalen Einspeiseleistung von 300 Watt verfügen, an unterschiedliche Stromkreise des Hausnetzes. Dasselbe gilt natürlich auch für drei Mini-Solaranlagen an drei Stromkreisen mit je 200 Watt Einspeiseleistung.

Überschreiten die Anlagen zusammen die maximale Einspeiseleistung von 600 Watt, ist die Grenze für die vereinfachte Anmeldung überschritten. Das gilt sowohl für Eigenheime als auch für Mini-Solaranlagen in Mietwohnungen und bedeutet, dass sowohl die vereinfachte Anmeldung als auch die unabhängige Installation über die Schuko-Steckdose nicht mehr zulässig sind!

Technische Voraussetzungen für die Installation mehrerer Mini-Solaranlagen

In fast jedem Haushalt gibt es drei Stromkreise. Allerdings ist nicht in jedem Haushalt klar, welche Steckdose zu welchem Stromkreis gehört. Auch wenn der Sicherungskasten oft Aufschluss darüber gibt, nach welchen Räumen und Funktionen die Stromkreise aufgeteilt sind, da in der Regel einzelne Leitungsschutzschalter vorhanden sind, kann es hilfreich sein, einen Elektriker zu Rate zu ziehen. Dann ist klar, welche Steckdose zu welchem Stromkreis gehört – und der Installation mehrerer Mini-Solaranlagen steht nichts mehr im Wege.

Wie funktioniert die Anmeldung mehrerer Mini-Solaranlagen?

Da die von der Bundesregierung geplanten Neuerungen derzeit noch nicht in Kraft getreten sind, gilt weiterhin, dass jede Stromerzeugungsanlage an zwei Stellen gemeldet werden muss. Zum einen ist nach wie vor die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erforderlich, zum anderen ist zusätzlich eine Meldung an den Netzbetreiber vorgeschrieben. Sofern die Anlage die 600-Watt-Grenze nicht überschreitet, können diese Meldungen vom Eigentümer selbst vorgenommen werden. Sobald jedoch die Bagatellgrenze von derzeit 600 Watt überschritten wird, muss die Anmeldung größerer Anlagen durch einen Fachmann erfolgen.

Doch wie läuft die Anmeldung mehrerer Mini-Solaranlagen bei den beiden Stellen ab?

  • Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur: Sofern alle Anlagen der VDE-Norm entsprechen, ist die Registrierung mehrerer Mini-Solaranlagen im Marktstammdatenregister unproblematisch. Insbesondere wenn eine der Anlagen bereits registriert ist, gestaltet sich die Registrierung weiterer Anlagen einfach. Denn nach der Erstregistrierung ist bereits ein Benutzerkonto angelegt. Hier können nun einfach eine oder mehrere Anlagen hinzugefügt werden. Innerhalb weniger Minuten ist so die neue Anlage im MaStR online registriert.

  • Netzbetreiber: In der Regel ist auch die Anmeldung von zwei Mini-Solaranlagen beim Netzbetreiber unproblematisch. Häufig werden Betreiber von mehreren Mini-Solaranlagen jedoch vom Netzbetreiber darauf hingewiesen, auf einen VDE-konformen Anschluss und die maximale Gesamtwechselrichterleistung von derzeit noch 600 Watt zu achten. Insbesondere diese maximale Wechselrichterleistung, unabhängig davon, ob ein oder zwei Wechselrichter eingesetzt werden, ist für die Netzbetreiber ausschlaggebend, damit die vereinfachte Anmeldung weiter ermöglicht und problemlos durchgeführt werden kann.

Gut zu wissen

Ohne Anmeldung beim Netzbetreiber bzw. Registrierung bei MaStR darf der selbst erzeugte Strom keinesfalls genutzt oder in das öffentliche Netz eingespeist werden. Erst mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen ist die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich. Auch die Registrierung beim MaStR soll künftig vereinfacht werden. Allerdings steht aktuell noch nicht fest, wann das neue Gesetz in Kraft treten wird.

 

Fazit: Die Zukunft kleiner Solarkraftwerke auf dem Balkon

Der Einsatz mehrerer Mini-Solaranlagen hat auf den ersten Blick viele Vorteile. Denn mehr Mini-Solaranlagen bedeuten mehr Stromerzeugung und ermöglichen eine optimale Ausrichtung der Solarmodule auf den Sonnenzyklus. Dies wiederum ermöglicht nicht nur eine größere Unabhängigkeit von Netzbetreibern, sondern auch eine effiziente Nutzung begrenzter Ressourcen, insbesondere in städtischen Gebieten mit limitiertem Platzangebot.

Allerdings gibt es gesetzliche Einschränkungen, die verhindern, dass sich die bereits ausgeführten Vorteile in der Praxis voll entfalten können. Derzeit ist in Deutschland nur eine Mini-Solaranlage pro Stromkreis mit einer maximalen Einspeiseleistung von 600 Watt erlaubt. Die geplante Anhebung auf 800 Watt ist noch nicht umgesetzt. Das bedeutet, dass sich der Ertrag durch eine zweite Anlage nicht automatisch erhöht. Zudem ist es zwar möglich, mehrere Mini-Solaranlagen in einem Haushalt zu installieren, diese müssen aber an unterschiedliche Stromkreise angeschlossen werden. Das erfordert eine eindeutige Zuordnung der Steckdosen zu den jeweiligen Stromkreisen und ist daher unter Umständen nur mithilfe eines Elektrikers möglich. Die Anschaffung mehrerer Mini-Solaranlagen ist daher nur in bestimmten Fällen sinnvoll.

Insgesamt zeigt sich, dass die Anmeldung und Anschaffung mehrerer Mini-Solaranlagen zwar technisch möglich und theoretisch sehr vorteilhaft ist, aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben und individueller Gegebenheiten nicht immer wirtschaftlich oder praktisch sinnvoll. Eine genaue spezifische Abwägung von Kosten und Nutzen sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist notwendig, um die optimale Lösung für den eigenen Haushalt zu finden.





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