Härtefallhilfen für private Haushalte: Finanzielle Unterstützung für Ihre Wärmekosten

Bund und Länder haben sich Anfang dieses Jahres auf Härtefallhilfen für Privathaushalte geeinigt, die nicht leitungsgebundene Energieträger zur Wärmeerzeugung nutzen. Über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurden dafür 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die an Privatpersonen weitergegeben werden sollen, denen durch die Energiekrise erhebliche Mehrausgaben entstanden sind. Damit soll ein Pendant zu den Entlastungen geschaffen werden, die für leitungsgebundene Energieformen wie Strom und Gas bereits ermöglicht wurden. Die Überbrückungshilfe soll rückwirkend die Mehrkosten im Förderzeitraum des Jahres 2022 ausgleichen und gilt für alle nicht leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Scheitholz und Kohle.

Mit dem Beschluss der Härtefallregelung haben Bund und Länder auch die Details und Voraussetzungen für die Beantragung dieser finanziellen Entlastung veröffentlicht. Antragsberechtigt sind alle Besitzer einer Feuerstätte, bei denen sich die Kosten für die nicht leitungsgebundenen, förderfähigen Energieträger im Förderzeitraum des Jahres 2022 gegenüber dem Jahr 2021 im Durchschnitt mehr als verdoppelt haben.

Im Rahmen dieser Bundesregelung werden allerdings nicht die individuellen Kosten im Jahr 2021, sondern der Durchschnittswert der Beschaffungskosten für den jeweiligen Energieträger zugrunde gelegt. Zur eindeutigen Bestimmung der Antragsberechtigung wurden gemeinsame Referenzpreise für das Jahr 2021 festgelegt. In der folgenden Tabelle finden Sie die von Bund und Ländern definierten Referenzpreise für die förderfähigen, nicht leitungsgebundenen Energieträger, anhand welcher sich die Antragsberechtigung einfach ermitteln lässt:

Nicht leitungsgebundener Energieträger Referenzpreise 2021 (inkl. USt.)
Heizöl 71 ct/l
Flüssiggas (LPG) 57 ct/l
Pellets 24 ct/kg
Holzhackschnitzel 11 ct/kg
Holzbriketts 28 ct/kg
Scheitholz 85 Euro/Raummeter
Kohle 36 ct/kg

 

Damit ein Privathaushalt die Härtefallhilfe in Anspruch nehmen kann, muss für den jeweiligen Energieträger also mindestens eine Verdoppelung der Kosten gegenüber den für 2021 festgelegten Referenzpreisen eingetreten sein. Förderfähig sind alle Kosten für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Pellets, die im Förderzeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 entstanden sind und die über eine Verdoppelung im Vergleich zu den Referenzpreisen hinaus gegangen sind. Diese werden in Form der Überbrückungshilfe zu je 80% erstattet.

Allerdings sieht die Bundesregelung auch eine Bagatellgrenze vor. Liegt der förderfähige Betrag unter 100 Euro pro Haushalt, ist eine finanzielle Unterstützung nicht möglich. Maximal ist eine Entlastung von bis zu 2000 Euro pro Haushalt vorgesehen.

Die jeweilige tatsächliche Förderhöhe berechnet sich individuell nach folgender Formel:

Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag der Kosten 2022 – 2 x Referenzpreis 2021 x Bestellmenge)

Ein Beispiel:

Verbraucht ein Privathaushalt beispielsweise 3200 Liter Heizöl pro Jahr und hat dieses im Jahr 2022 zu einem Preis von 1,70 Euro/l gekauft, liegt mehr als nur eine Verdoppelung der Kosten gegenüber dem Referenzpreis von 2021 (0,71 Euro/l) vor. Damit ergibt sich folgende Rechnung in Bezug auf die Förderhöhe:

0,8 x ((3200 x 1,7) – 2 x (3200 x 0,71)) = 716,8 Euro

Da die errechnete Förderhöhe weder unter der Bagatellgrenze liegt noch die maximale finanzielle Unterstützung von 2000 Euro überschreitet, ergibt sich dadurch ein Heizölzuschuss von 716,8 Euro für diesen Privathaushalt.

 

Die Härtefallhilfen sind jedoch nicht nur auf Eigentümer beschränkt. Auch Mieter, die in einer Wohnung leben, die mit einem nicht leitungsgebundenen Energieträger wie z.B. Heizöl beheizt wird, haben die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe zu erhalten, sofern die Voraussetzungen hinsichtlich der Teuerung bei ihnen zutreffen. Der Antrag für den Pellets- oder Heizölzuschuss muss durch den jeweiligen Eigentümer bzw. Vermieter gestellt werden. Dieser ist bei einer Bewilligung durch die Bundesregelung dazu verpflichtet, die Entlastung für die gestiegenen Pellet- oder Heizölpreise an die Mieter weiterzugeben. Sofern der Vermieter als Zentralantragsteller einen Antrag für mehr als zehn Haushalte stellt, verändert sich die Mindesterstattungsgrenze. Ab zehn Haushalten liegt diese bei insgesamt 1000 Euro.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Grundsätzlich wurde sich durch die Bundesregelung darauf geeinigt, dass die Umsetzung den Ländern obliegt. Dementsprechend ist der Antrag für die Überbrückungshilfe bei den jeweiligen Ländern zu stellen. Diese haben Online-Plattformen eingerichtet, über die der Antrag einfach und unkompliziert gestellt werden kann. Es handelt sich somit um ein IT-gestütztes Antragsverfahren. Je nach Bundesland können sich die für den Antrag erforderlichen Dokumente teilweise unterscheiden. Es empfiehlt sich daher, die Informationen des jeweiligen Bundeslandes genau zu prüfen. In der Regel sind jedoch folgende Dokumente für die Antragstellung erforderlich:

  • Rechnungen für die Lieferung der nicht leitungsgebundenen Energieträger
  • Belege für Zahlungen (bspw. Kontoauszüge)
  • Strafbewehrte Eigenerklärung des Antragstellers
  • ELSTER-Zertifikat (nur für Antragstellung in Bayern)

Neben diesen Unterlagen werden im Antragsverfahren verschiedene Daten wie beispielsweise Name und Anschrift, aber auch die Steueridentifikationsnummer des Antragstellers abgefragt. Es ist daher wichtig, diese Daten griffbereit zu haben.

Auf den Online-Plattformen der Bundesländer können Interessierte zunächst mithilfe eines Rechners prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist. Ausschlaggebend dafür sind der vom jeweiligen Bundesland zugrunde gelegte Teuerungsfaktor sowie die Brennstoffpreissteigerungen. Steht fest, dass sich eine Antragstellung lohnt, kann der Antrag auf den Plattformen einfach ausgefüllt und eingereicht werden, nachdem die erforderlichen Dokumente hochgeladen wurden. Da es sich ausschließlich um IT-basierte Antragsverfahren handelt, entfällt das Ausdrucken und Versenden von Dokumenten auf dem Postweg. Die jeweilige Plattform führt den Antragsteller einfach und unkompliziert durch den Antragsprozess.

Insgesamt dauert dieser Prozess, sofern alle Daten und Dokumente vorliegen, maximal 15 Minuten. Die Bearbeitung des Antrags nimmt jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch. Je nach Antragsvolumen ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen zu rechnen. In dieser Zeit entscheidet die jeweilige Bewilligungsstelle des Landes, ob dem Antrag auf Härtefallhilfe stattgegeben wird.

 

Gut zu wissen:

Bei fehlendem Internetzugang oder Problemen mit den Online-Plattformen kann der Antrag für die Überbrückungshilfe auch über eine andere Person gestellt werden. Darüber hinaus lassen die Bewilligungsstellen der Länder in Ausnahmefällen auch schriftliche Anträge zu, sodass jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, die Möglichkeit hat, eine Pellets- oder Heizöl-Entlastung für die Mehrkosten des Vorjahres zu beantragen.



Härtefallhilfen in den Bundesländern

Da die konkrete Umsetzung Ländersache ist, gibt es bereits ein erstes Bundesland, das Änderungen an den Voraussetzungen für die Härtefallhilfen vorgenommen hat. Berlin hat festgelegt, dass für die Ausschüttung des Zuschusses keine Verdoppelung des Preises im Vergleich zu den Referenzpreisen für das Jahr 2021 erforderlich ist. Die Hauptstadt ermöglicht die Antragstellung auch bei Preissteigerungen, die einem Faktor von 1,7 entsprechen. Berlin ist damit das erste und bisher auch einzige Land, das von den Vorgaben des Bundes abweicht. Alle anderen Bundesländer halten sich bislang an die Bund-Länder-Vereinbarung.

Für die konkrete Antragstellung waren zunächst einzelne Online-Plattformen und Bewilligungsstellen der jeweiligen Länder für die Härtefallhilfen vorgesehen. Durch den Zusammenschluss von 13 Bundesländern wurde das Antragsverfahren für die Antragsteller jedoch deutlich vereinfacht. Bis auf Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben sich alle Bundesländer auf eine gemeinsame Online-Plattform geeinigt. Die gemeinsame IT-Plattform der Kasse.Hamburg (DRIVEPORT) ermöglicht es allen Antragstellern, deren Feuerstätte in den entsprechenden Bundesländern liegt, bequem über einen Online-Rechner zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und anschließend den Antrag online zu stellen. Die übrigen Bundesländer haben eigene Online-Plattformen für die Antragstellung eingerichtet. 

Hier finden Sie die direkten Links zu den Online-Plattformen der Bundesländer für die Antragstellung der Härtefallregelung für Heizöl, Pellets und andere nicht leitungsgebundene Energieträger:

Bundesland Teuerungsfaktor Link zum Online-Portal
Bayern 2,0 Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Berlin 1,7

Investitionsbank Berlin

Nordrhein-Westfalen 2,0 Heizkostenhilfe Nordrhein-Westfalen
Baden-Württemberg, Brandenburg,
Bremen,
Hamburg,
Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz,
Saarland,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein,
Thüringen
2,0 Kasse.Hamburg - DRIVEPORT

 

Der Startschuss für die Antragstellung ist in den meisten Bundesländern Anfang bis Mitte Mai gefallen. Grundsätzlich möglich ist die Antragstellung in allen Bundesländern bis zum 20. Oktober 2023. Allerdings ist es nicht unbedingt sinnvoll, bis zu diesem Zeitpunkt mit der Beantragung des Zuschusses zu warten. Denn es stehen insgesamt nur 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung, um die von den Teuerungen Betroffenen zu unterstützen. Sobald diese Mittel ausgeschöpft sind, können keine Anträge mehr bewilligt werden. Es empfiehlt sich daher, den Zuschuss der Härtefallregelung lieber früher als später zu beantragen.

Vorteile und Einsparungen durch die Härtefallhilfen

Viele private Haushalte haben im vergangenen Jahr stark unter der Verteuerung der nicht leitungsgebundenen Energieträger gelitten. Die Kosten für die Beheizung der eigenen vier Wände haben sich in vielen Fällen mehr als nur verdoppelt, und gerade in ländlichen Gegenden ist das Heizen mit diesen Energieträgern weit verbreitet. Dabei hat die Verteuerung nicht beim Heizöl Halt gemacht, auch Pellets, Kohle und andere Brennstoffe haben ähnliche Preisentwicklungen durchlaufen. Viele Privathaushalte sind daher froh, dass nun auch für diese Energieträger eine Förderung über die Härtefallregelung für Heizöl und Co. beantragt werden kann.

Da nur 80% der Kosten erstattet werden, die über eine Verdoppelung der Heizkosten hinausgehen, wird nur ein Teil der Mehrbelastung rückwirkend von den Schultern der privaten Haushalte genommen. Entsprechend ist auch der Kaufzeitpunkt entscheidend, den die Privathaushalte im Jahr 2022 gewählt haben, um sich mit einem Vorrat an Heizöl oder beispielsweise Pellets einzudecken. Während die Preise zu Beginn des Jahres noch relativ moderat waren, erreichten sie zur Jahresmitte einen absoluten Höchststand. Insbesondere Haushalte, die zum Zeitpunkt der Kostenexplosion ihren Brennstoffvorrat gekauft haben, profitieren daher am meisten von der Härtefallhilfe für Heizöl und andere Energieträger. Dennoch dürfte der Andrang groß sein, da die Sommermonate generell als günstige Zeit für die Aufstockung des Vorrats von Heizöl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen gelten.

Härtefallhilfen und Umweltaspekte

Die Härtefallregelung für Heizöl und andere Brennstoffe wurde als staatliche Beihilfe aufgrund der außergewöhnlich stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 beschlossen. Dabei wurde die Klima- und Umweltfreundlichkeit dieser Energieträger außen vor gelassen. Erklärtes Ziel der Härtefallhilfen ist es, wirtschaftliche und soziale Härten abzumildern, die mit dem enormen Kostenanstieg einhergegangen sind. Damit Privathaushalte derart hohe Energiekosten aber auch in Zukunft leicht vermeiden können, fördert die Bundesregierung weiterhin besonders umweltschonende Wärmeerzeuger wie beispielsweise Wärmepumpen.

Diese umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen nutzt erneuerbare Energiequellen wie die Umgebungsluft, das Erdreich oder das Grundwasser zur Wärmeerzeugung. Aufgrund der besonders hohen Effizienz dieses Heizsystems lassen sich mit Wärmepumpen bis zu 75% der für den Heizbetrieb benötigten Energie aus der Natur gewinnen. Das sorgt nicht nur für eine deutliche Reduktion des CO2-Ausstoßes, sondern senkt langfristig auch die Heizkosten.

Fazit – Härtefallhilfen ermöglichen eine finanzielle Unterstützung für private Haushalte

Die Härtefallhilfen für private Haushalte ermöglichen Privathaushalten eine finanzielle Unterstützung zu den gestiegenen Wärmekosten im Jahr 2022. Mit einem Budget von rund 1,8 Milliarden Euro werden Haushalte entlastet, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets nutzen. Um diese Entlastung beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise eine Verdoppelung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 erfüllt sein. Die Höhe der Unterstützung wird individuell berechnet und beträgt bis zu 80% der Mehrkosten mit einer Obergrenze von 2000 Euro pro Haushalt.

Da die Antragstellung über Online-Plattformen erfolgt, können die Anträge einfach und unkompliziert ausgefüllt werden. Besonders wichtig ist es, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die verfügbaren Mittel begrenzt sind und der Andrang für den Zuschuss vermutlich sehr hoch sein wird. Immerhin waren sehr viele Haushalte von den enormen Teuerungen betroffen. Die Härtefallhilfen bieten entsprechend die Möglichkeit, die finanzielle Belastung durch die gestiegenen Wärmekosten zu verringern und in der aktuellen Situation Einsparungen zu erzielen. Damit sind die Härtefallhilfen eine wichtige Maßnahme der Bundesregierung, um Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen und eine finanzielle Entlastung zu ermöglichen.

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