Sonne als Standard: Wie die Solarpflicht 2024 Ihr Dach verändert

In Deutschland ist ein Großteil der für Solaranlagen geeigneten Dachflächen bisher ungenutzt. Um das zu ändern, steht die Einführung einer Solarpflicht bevor, die unter bestimmten Umständen die Installation von Solaranlagen auf Dächern vorsieht. Aktuell existiert jedoch noch keine bundesweite Regelung, sodass jedes Bundesland die Pflicht zur Nachrüstung von Solaranlagen individuell regelt. 

Mit der Einführung einer Solarpflicht verfolgt die Bundesregierung wesentliche Ziele im Bereich des Klimaschutzes und der Förderung erneuerbarer Energien. Sie soll einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Hierzu werden weitreichende Ziele angepeilt, die regional jedoch noch unterschiedlich angegangen werden. In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf die Solarpflicht, ihre Hintergründe, gesetzlichen Grundlagen und ihre Auswirkungen auf Eigentümer und Bauherren in 2024. 

Wird es eine bundesweite Solarpflicht geben?

Die Idee einer flächendeckenden Solarpflicht in Deutschland ist bereits seit einiger Zeit ein Thema im Bundestag. Eine solche Pflicht würde dazu beitragen, einheitliche Standards im gesamten Land zu etablieren und den Ausbau von Photovoltaikanlagen deutlich voranzutreiben. Insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität Deutschlands hat die Bundesregierung dazu ehrgeizige Ziele formuliert.

Bereits im Jahr 2022 wurde im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgelegt, dass zukünftig alle geeigneten Dachflächen verstärkt für die Installation von Solaranlagen genutzt werden sollen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass bis zum Jahr 2030 ganze 80 % des benötigten Stroms aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden.

Obwohl die Absicht zur Einführung einer bundesweiten Solarpflicht klar formuliert ist, steht die konkrete Umsetzung noch aus. Bislang ist es an den einzelnen Bundesländern, entsprechende Regelungen zu erlassen. Während einige Bundesländer wie Baden-Württemberg und Berlin bereits Solarpflichtgesetze verabschiedet haben, fehlen in anderen Bundesländern noch konkrete Maßnahmen.

Geltungsbereich der Solarpflicht

Aktuell ist die Umsetzung der Solarpflicht in den verschiedenen Bundesländern und Kommunen unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich ist es so, dass die Vorgaben im privaten Bereich hauptsächlich für Neubauten und umfassende Dachsanierungen gelten. Bei Gewerbeimmobilien und Gebäuden im Eigentum der Stadt sind die Vorgaben teilweise strenger.

Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg haben eine Solarpflicht für Wohngebäude unter bestimmten Voraussetzungen bereits eingeführt. Weitere Bundesländer planen bis 2025 ähnliche Regelungen, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Klimaneutralität voranzutreiben. Neben den landesweiten Vorgaben existieren auch auf kommunaler Ebene verschiedene Vorschriften zur Solarpflicht. So haben Städte wie Amberg, Bonn, Gütersloh, Konstanz, Marburg, Neu-Ulm, Tübingen und Waiblingen eigene „solare Baupflichten“ eingeführt, die die Installation von Solaranlagen auf Neubauten und sanierten Dächern vorschreibt.

Bestandsgebäude sind in der Regel von der Solarpflicht ausgenommen. Dennoch kann die Installation von Solaranlagen auf bestehenden Wohngebäuden oder Gewerbeimmobilien eine sinnvolle Maßnahme sein, um nicht nur Kosten zu sparen, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Welche Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern?


Solarpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg trat die Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude am 1. Januar 2022 in Kraft und wurde ab dem 1. Mai 2022 auf Wohngebäude ausgeweitet. Seit dem 1. Januar 2023 gilt sie auch für grundlegende Dachsanierungen. Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg regelt diese Verpflichtung.

Solarpflicht in Bayern

Das Bayerische Parlament änderte im Dezember 2022 das Klimaschutzgesetz des Landes. Dieses sieht nun vor, dass Solarstromanlagen auf geeigneten kommunalen Dächern installiert werden müssen. Seit März 2023 müssen auch auf neuen gewerblichen oder industriellen Gebäuden PV-Anlagen verbaut werden. Die Pflicht gilt seit Juli 2023 auch für alle weiteren Nicht-Wohngebäude. Eine Regelung für neue Wohnimmobilien und private Dachsanierungen ist ab dem 01. Januar 2025 geplant.

Solarpflicht in Berlin

Berlin hat im Juni 2021 das Solargesetz Berlin eingeführt, das ab dem 1. Januar 2023 die Installation von Photovoltaikanlagen auf allen Neubauten mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche vorschreibt. Diese Regelung gilt sowohl für Wohngebäude als auch für gewerbliche und öffentliche Immobilien. Auch bei größeren Umbauten an Bestandsgebäuden ist eine PV-Anlage Pflicht, es sei denn, das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Solarpflicht in Brandenburg

Derzeit gibt es in Brandenburg keine Solarpflicht. Die Landesregierung arbeitet jedoch an einer Regelung, die vorsieht, dass alle gewerblichen und öffentlichen Neubauten eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren müssen. Wohngebäude werden voraussichtlich nicht betroffen sein.

Solarpflicht in Bremen

Im März 2023 beschloss der Bremer Senat die Einführung einer Solarpflicht. Diese tritt ab dem 1. Juli 2024 für Dachsanierungen in Kraft und ab dem 1. Juli 2025 für alle Neubauten. Mindestens die Hälfte der geeigneten Dachfläche muss mit einer Solaranlage ausgestattet werden, wobei auch Solarthermieanlagen teilweise anerkannt werden.

Solarpflicht in Hamburg

Hamburg hat eine PV-Anlagenpflicht beschlossen, die seit 2023 gilt. Wer seitdem ein neues Haus baut, muss auf dem Dach eine Solarstromanlage installieren und betreiben. Ab 2025 gilt die Photovoltaik-Pflicht auch für bestehende Gebäude, sofern die oberste Dachschicht komplett erneuert wird. Ausnahmen gelten nur für Hausbesitzer, die stattdessen eine Solarthermieanlage installieren, oder wenn die Installation einer PV-Anlage aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

Solarpflicht in Hessen

In Hessen sind aktuell nur landeseigene Gebäude und neu errichtete Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen von einer Photovoltaikpflicht betroffen.

Solarpflicht in Niedersachsen

Seit Anfang 2023 müssen alle neu errichteten Gebäude in Niedersachsen so gebaut werden, dass eine spätere Nachrüstung mit einer Photovoltaikanlage möglich ist. Für gewerbliche Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern gilt die PV-Pflicht seit 2023, für alle öffentlichen Neubauten ab 2024. Ab dem 1. Januar 2025 besteht die Solarpflicht in Niedersachsen auch für alle neu errichteten Wohngebäude sowie bei grundlegenden Dachsanierungen.

Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt seit 2023 eine Solarpflicht für kommunale Neubauten. Seit Beginn des Jahres 2024 müssen PV-Anlagen auch auf gewerblichen Neubauten installiert werden. Ab 2025 wird die Solarpflicht auf private Wohngebäude ausgeweitet, und ab 2026 gilt sie auch für gewerbliche und private Bestandsgebäude.

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

Seit 2023 besteht in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht für neue Gewerbebauten und Parkplatzflächen mit mehr als 50 Stellplätzen. Diese Regelung wurde im Jahr 2024 auch auf Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden des Landes oder der Kommunen ausgedehnt. Ab dem Jahr 2024 müssen neue Wohngebäude so gebaut werden, dass sie nachträglich mit einer PV-Anlage ausgestattet werden können.

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

Seit dem Jahr 2023 müssen auf neuen Büro- oder Geschäftshäusern in Schleswig-Holstein Photovoltaikanlagen installiert werden. Zudem sind neue Parkplätze ab 100 Stellplätzen ebenfalls mit einer Solaranlage auszustatten. Eine prinzipielle Solarpflicht für Dächer ist ab dem Jahr 2025 geplant – genaue Details sind hierzu aber noch nicht bekannt.

In den übrigen Bundesländern gibt es bislang keine Solarpflicht. Obwohl gesetzliche Regelungen noch nicht abschließend geklärt sind, wird das Thema in einigen dieser Bundesländer allerdings bereits diskutiert.

Fördermöglichkeiten und Unterstützung

In Zukunft können auch Privatpersonen dazu verpflichtet werden, eine Solaranlage auf dem eigenen Dach zu installieren, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Die finanzielle Belastung einer Photovoltaikanlage müssen sie häufig jedoch nicht alleine tragen. Auch nach dem Förderstopp für „Solarstrom für Elektroautos“ gibt es Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten für die Installation von Solaranlagen.

  1. Förderkredit der KfW: Eine Möglichkeit ist der Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dieser Kredit richtet sich an Privatpersonen sowie Unternehmen und unterstützt die Errichtung, Erweiterung und Anschaffung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher.

  2. Private und regionale Förderungen: Einige Bundesländer und Städte bieten eigene Förderprogramme an, um die Anschaffung von Photovoltaikanlagen zu unterstützen. Beispielsweise begünstigt Berlin Privatpersonen im Rahmen des Solar-Plus-Programms bei der Finanzierung einer Photovoltaikanlage. Auch viele Städte und Gemeinden haben eigene Förderprogramme, die weitere Zuschüsse, Steuervorteile oder andere Anreize bieten. Die Höhe der jeweiligen Förderung und die genauen Bedingungen variieren abhängig vom Standort. Daher ist es ratsam, sich über die Möglichkeiten in der eigenen Region genau zu informieren.

Natürlich besteht immer auch die Möglichkeit zur Selbstfinanzierung. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz von Eigenkapital oder die Aufnahme eines Privatkredits geschehen. Hierbei ist es wichtig, die Kosten und Einsparpotenziale sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Kritik und Debatten um die Solarpflicht

Die Einführung einer Solarpflicht hat unterschiedliche Meinungen und kontroverse Diskussionen hervorgerufen, insbesondere von Seiten der Bauwirtschaft und der Immobilieneigentümer. Einige der wichtigsten Kritikpunkte an der Solarpflicht sind:

  • Erhöhung der Baukosten: Ein häufig genanntes Gegenargument ist die Befürchtung, dass die Solarpflicht zu einer höheren finanziellen Belastung beim Hausbau führen wird. Die Installation einer Solaranlage kann zusätzliche Kosten verursachen, die für einige Bauherren und Eigentümer finanziell nicht tragbar sein könnten.

  • Zusätzliche Vorschrift für Bauherren: Kritiker argumentieren, dass eine Solarpflicht eine weitere Vorschrift für Bauherren darstellt, die deren Bauvorhaben verteuert und den Planungs- und Genehmigungsprozess noch komplexer macht. Dies könnte insbesondere für kleinere Bauunternehmen und private Bauherren eine Herausforderung darstellen.

  • Negatives Image einer Verpflichtung kann Akzeptanz gefährden: Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das negative Image einer verpflichtenden Regelung. Der Zwangscharakter einer Solarpflicht könnte die Akzeptanz in der Bevölkerung gefährden und zu einer ablehnenden Haltung führen.

  • Unvollständige Nutzung des Potenzials, wenn nur Mindestanforderungen erfüllt werden: Einige Kritiker argumentieren auch, dass die Solarpflicht das Potenzial erneuerbarer Energien nicht vollständig ausschöpfen kann, insbesondere wenn nur Mindestanforderungen erfüllt werden müssen. Dies könnte dazu führen, dass Gebäudeeigentümer nur diese Mindestanforderungen erfüllen, anstatt sich für eine umfassendere Nutzung erneuerbarer Energien zu entscheiden.

Bei einer objektiven Betrachtung der Argumente für und gegen eine Solarpflicht ist es wichtig, mögliche Kompromisse und Lösungsansätze in Betracht zu ziehen. Dies könnte die Entwicklung flexiblerer Richtlinien beinhalten, die den Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten von Bauherren und Eigentümern besser entsprechen, sowie die Bereitstellung zusätzlicher Anreize und weiterer unterstützender Maßnahmen für die Investition in erneuerbare Energien.

Eine ausgewogene Diskussion und transparente Kommunikation der Vorteile und Herausforderungen der Solarpflicht sind entscheidend, um einen breiten Konsens und eine erfolgreiche Umsetzung zu erreichen.

Fazit: Die Bedeutung der Solarpflicht für die Energiewende in Deutschland

Die Einführung einer Solarpflicht in Deutschland ist ein Schritt hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung und spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaziele. Die Solarpflicht leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamt-Energiemix zu erhöhen und einen Beitrag zur Klimaneutralität Deutschlands zu leisten.

Trotz dieser positiven Effekte ist die Solarpflicht nicht frei von Kritik. Insbesondere die Bedenken hinsichtlich steigender Baukosten, zusätzlicher Vorschriften für Bauherren und eines möglichen negativen Images aufgrund einer Verpflichtung müssen ernst genommen werden. Eine objektive Betrachtung der Argumente für und gegen eine Solarpflicht erfordert daher eine sorgfältige Abwägung der möglichen Vor- und Nachteile sowie die Suche nach möglichen Kompromissen und Lösungsansätzen.

Entscheidend ist, dass zukünftige Entwicklungen im Bereich der Solarpflicht im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Energiewende und des Klimaschutzes stehen. Eine kontinuierliche Evaluierung und Anpassung der bestehenden Maßnahmen ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Solarpflicht einen effektiven Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leistet und gleichzeitig die Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet ist.

 

 

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